ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der PCA Mobile GmbH. Diese gelten wie folgt, sollten nicht andere Dinge in schriftlicher Form vereinbart worden sein:
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der PCA Mobile GmbH geltenausschließlich diese Bedingungen. Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der PCA Mobile GmbH erforderlich. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die PCA Mobile GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Die PCA Mobile GmbH ist für die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserbringung sowie für die von ihr erbrachten Leistungen verantwortlich. Davon nicht umfasst ist die organisatorische und technische Einbindung der Leistung in den Betriebsablauf des Kunden bzw. die aufgrund der Lieferung und Leistung angestrebten Ergebnisse. Diese liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
1.3 Darstellungen in Textstellung und in Produktbeschreibungen sind keine Garantien. Die Einräumung einer Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der PCA Mobile GmbH.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Leistungsumfang, Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten, Leistungsbeschreibungen, Preislisten sowie aus dem beiderseits unterzeichneten Vertrag oder der Auftragsbestätigung der PCA Mobile GmbH. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang kostenlos Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch. Bei einer möglichen Einschränkung dieser Leistung für den Kunden besteht weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
2.2 Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung kommen Verträge mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit der Bereitstellung der Leistung durch die PCA Mobile GmbH zustande.
2.3 Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die PCA Mobile GmbH.
2.4 Schriftverkehr zwischen den Vertragspartnern kann auf elektronischem Wege erfolgen, wenn die Identität des Absenders kenntlich gemacht wird und die Authentizität des Dokuments durch Angabe der Angebots-, Auftrags-, Vertrags- bzw. Kundennummer nachgewiesen wird. Dem jeweils anderen Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Erklärung nicht bzw. nicht mit diesem Inhalt von ihm abgegeben wurde.
§ 3 Leistungspflichten
3.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet die PCA Mobile GmbH die Verfügbarkeit ihrer Server sowie der dort jeweils bereitgestellten und zur Nutzung freigeschalteten Produkte von 95 % auf Applikationsebene bei jährlicher Betrachtungsweise. Nicht als Zeichen der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreichbarkeit von den Servern und/oder bei der
Nutzung der PCA Mobile-Produkte während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Kunden abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten sowie geplante mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetrieb-nahmen während dieser Zeiten. Nicht als Zeichen der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die PCA Mobile GmbH und/oder die PCA Mobile GmbH Produkte auf und von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich des Portalbetreibers liegen (z. B. höhere Gewalt, Störung in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Nicht als Zeichen der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die PCA Mobile GmbH oder die Lieferanten der PCA Mobile GmbH aufgrund – einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Software-Infrastruktur bzw. der Daten, Hard- und/oder Software-Infrastruktur der Kunden durch äußere Gefahren (z.B. Viren, Porthacking, Angriffe durch Trojaner) oder aufgrund – einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität den Zugang zu den Servern der PCA Mobile GmbH und/oder zu einzelnen PCA Mobile GmbH Produkten vorübergehend einschränkt. Die PCA Mobile GmbH wird die Kunden über die getroffenen Maßnahmen soweit möglich unverzüglich informieren, und alles Mögliche und Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung bzw. Sperrung schnellstmöglich aufzuheben.
3.2 Die Verantwortlichkeit der PCA Mobile GmbH für die zur Leistungserbringung verwendeten Komponenten endet an den Datenschnittstellen der Rechenzentren der Lieferungen zu den öffentlichen Datennetzen bzw. zum Datennetz des Kunden, soweit aufgrund vertraglicher Vereinbarung keine direkte Verbindung zu diesen Datennetzen besteht.
3.3 Die PCA mobile GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.
§ 4 Leistungszeit
4.1 Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, die PCA Mobile GmbH hat einen Termin/eine Frist schriftlich als verbindlich zugesagt. Die PCA Mobile GmbH wird den gewünschten Leistungszeitpunkt des Kunden soweit wie möglich berücksichtigen. Die richtige und rechtzeitige gesetzte Lieferung bleibt stets vorbehalten. Die PCA Mobile GmbH steht in Bezug auf Lieferungen und Leistungen
Dritter nur dafür ein, dass die Bestellung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Teillieferungen sind zulässig, soweit die geleisteten Teile isoliert sinnvoll nutzbar sind.
4.2 Die Einhaltung des Termins/der Frist setzt voraus, dass der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, werden die Termine/Fristen angemessen, mindestens aber um den Zeitraum der Verzögerung sowie einer angemessenen Anlaufzeit verlängert. Dies gilt auch dann, wen sich nachträglich Anforderungen ändern.
4.3 Termine/Fristen verlängern sich um den Zeitraum (einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit) indem die PCA Mobile GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern oder technischen Einrichtungen ohne Verschulden der PCA Mobile GmbH, Nichtbelieferung durch Zulieferer), daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen.
4.4 Insoweit Verzögerungen auf einem dem Kunden zurechenbaren Verhalten beruhen, ist der Kunde verpflichtet, die daraus resultierenden Mehrkosten an die PCA Mobile GmbH zu erstatten.
§ 5 Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Hardware und/oder Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter der PCA Mobile GmbH bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.
5.2 Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
5.3 Der Kunde testet die Software und/oder Hardware vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit sowie auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software und/oder Hardware, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege erhält.
5.4 Soweit der PCA Mobile GmbH über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Kunde hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt und behilflich ist. Der Kunde gewährleistet, dass vor den weiteren Leistungspflichten alle erforderlichen Vorarbeiten, die dem Kunden obliegen, abgeschlossen sind, so dass die Leistungen unmittelbar nach Ankunft beim Kunden durch die PCA Mobile GmbH ausgeführt werden können.
5.5 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Hardware und/oder Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, periodische Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).
5.6 Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf die PCA Mobile GmbH davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen sie in Berührung kommen kann, gesichert sind.
5.7 Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
§ 6 Lizenzvereinbarung, Urheberrecht
6.1 Der Kunde erhält von der PCA Mobile GmbH für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software über den zur Verfügung gestellten Zugang per Domain oder IP-Adresse. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Installation der Software auf eigenen Geräten. Wird der Kunde von der PCA Mobile GmbH für eine mehrfache Nutzung seines Zugangs autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jeden einzelnen Zugang. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen des Programmherstellers und ggf. weitere
Lizenzbestimmungen Dritter.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der die Software nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält.
6.3 Dokumentationen, z.B. Handbücher und Einzelanleitungen dürfen zum Zweck der Konfiguration und der Wartung ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in anderer Weise (auch in Teilen) als hierin beschrieben zu nutzen, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt seinen Zugang zu der Software zu vermieten, verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
6.4 Die PCA Mobile GmbH bzw. der Schöpfer der Software bleiben Inhaber des Urheberrechts und der darauf abgeleiteten Rechte an der Software und der übergebenen Unterlagen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1 Monatliche Preise sind, sofern keine besondere Regelung besteht, beginnend mit der Bereitstellung der Leistung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind die Preise monatlich im Voraus zu entrichten.
7.2 Bei der Änderung eines bestehenden Vertrages wird unabhängig vom Zeitpunkt der Änderung das Monatsentgelt für den vollen Monat berechnet.
7.3 Anfallendes Transfervolumen oder erweiterter Speicherbedarf werden bei Überschreitung des jeweiligen Freibetrages anhand der Leistungsbeschreibung jedes Produktes monatlich berechnet.
7.4 Es gelten immer die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Enthält der Vertrag keine Regelung für die Vergütung, ergibt sich die Vergütung aus der jeweils gültigen Preisliste der PCA Mobile GmbH.
7.5 Ist eine periodische Vergütung (z.B. monatliche Vergütung) vereinbart, kann die PCA Mobile GmbH die Vergütung bei gleichem Leistungsumfang durch schriftliche Ankündigung jährlich jeweils zum 01.01. des neuen Vertragsjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende ändern. Eine solche Änderung ist jedoch frühestens 12 Monate nach Abschluss des Vertrages zulässig und darf die
Vergütung des vorausgehenden 12-Monats-Zeitraums nicht um mehr als 10 % übersteigen. Soweit eine Erhöhung der Vergütung von mehr als 7,5 % der Vergütung des vorausgehenden 12-Monats-Zeitraums erfolgt, kann der Kunde der Erhöhung innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens widersprechen. Kommt innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang des Widerspruchs des Kunden bei der PCA Mobile GmbH keine Einigung über die Anpassung der Vergütung zustande, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen, wobei die Vergütung bis zum Inkrafttreten der Kündigung dann unverändert bleibt. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
7.6 Unabhängig von der Regelung in Ziff. 7.5 ist die PCA Mobile GmbH berechtigt, eine periodische Vergütung anzupassen, wenn sich Kostenbestandteile aufgrund von der PCA Mobile GmbH nicht zu beeinflussender Änderungen erhöhen, wie z.B. bei einer Erhöhung der Kosten für Telekommunikationsleistungen von Zulieferern, bei einer Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten aufgrund verbindlicher tarifvertraglicher Regelungen etc. Auf Wunsch wird die PCA Mobile GmbH die entsprechenden Gründe gegenüber dem Kunden benennen. Eine Erhöhung ist nur in dem Maße zulässig, wie sich die Änderung der jeweiligen Kostenbestandteile auf den Gesamtpreis auswirkt. Die PCA Mobile GmbH wird die Erhöhung der Vergütung schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ankündigen.
7.7 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen und zwar muss er spätestens am Tag des Zahlungsziels gutgeschrieben sein. Bei einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht die PCA Mobile GmbH den Betrag nach Rechnungslegung vom vereinbarten Konto ab. Für jede Zahlungsverspätung oder zurückgereichter Lastschrift hat der Kunde der PCA Mobile GmbH die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat. Nach Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
7.8 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig feststellt oder unbestritten ist oder soweit es sich um Ansprüche aufgrund von Mängeln handelt. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
§ 8 Einwendungen
8.1 Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Preise seitens des Kunden sind umgehend nach Zugang der Rechnung bei der in der Rechnung genannten Abteilung der PCA Mobile GmbH schriftlich zu erheben. Einwendungen müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum eingegangen sein. Die Unterlassung gilt als Genehmigung der Rechnung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei
Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
§ 9 Verzug
9.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die PCA Mobile GmbH nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt der PVA Mobile GmbH vorbehalten.
§ 10 Mängelhaftung
10.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10.2 PCA Mobile GmbH gewährleistet, dass die überlassene Software und/oder Hardware die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen erfüllt. Softwaremängel sind Fehler, bei denen die Programmfunktionen reproduzierbar von den Funktionen gemäß der Leistungsbeschreibung abweichen und nachweislich nicht auf Fehler in der Hardware, Systemsoftware oder anderen nicht von der PCA Mobile GmbH gelieferten Systemteilen zurückzuführen sind.
10.3 Festgestellte Mängel sind schriftlich mitzuteilen, hinreichend konkret zu benennen sowie zu beschreiben.
10. 4 Mängel werden nach unserer Wahl durch die Installation einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweis zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers beseitigt (Nachbesserung). Der Kunde stellt alle zur Fehlerdiagnose erforderlichen Unterlagen sowie die zur Fehlerbeseitigung erforderliche Rechneranlage und Rechnerbelegungszeit kostenlos zur Verfügung.
10. 5 Ausgenommen von der Mängelhaftung sind Schäden, die auf natürliche Abnutzung, fehlerhafte Bedienung oder unzulässige Eingriffe zurückzuführen sind. Aufwendungen, die nicht auf Mängeln der von PCA Mobile GmbH gelieferten Produkte beruhen, wird der Kunde vergüten. Dies gilt auch für den Aufwand der Fehlerlokalisierung und Aufwand, der dadurch entsteht, dass keine tagesaktuelle sowie valide Datensicherung vorhanden ist.
10. 6 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Gefahrenübergang.
10.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
§ 11 Haftung
11.1 Die PCA Mobile GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie einfachen Erfüllungsgehilfen.
11.2 Die PCA Mobile GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten der PCA Mobile GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie;
- die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der PCA Mobile GmbH oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.3 Die PCA Mobile GmbH haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch die PCA Mobile GmbH oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
11.4 Die PCA Mobile GmbH haftet bei einfach fahrlässig verursachten Datenverlusten nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von der PCA Mobile GmbH zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.
11.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung der PCA Mobile GmbH im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Eigentums- und Rechtevorbehalt
12.1 Die PCA Mobile GmbH behält sich das Eigentum und die Rechte an vom Kunden erworbenen Produkten vor, bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag. Der Kunde hat die PCA Mobile GmbH beim Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte der PCA Mobile GmbH zu unterrichten. Der Kunde erklärt mit Abschluss des
Vertrages, dass er sich verpflichtet, die Urheberrechte der PCA Mobile GmbH zu beachten. Es ist dem Kunden nicht gestattet zur Sicherheit Pfandrechte zu bestellen und diese abzutreten.
§ 13 Vertragslaufzeiten, Bedingung und Kündigung
13.1 Das Recht gesonderter Vereinbarungen und Verträge bleibt durch die nachfolgenden Bestimmungen unberührt.
13.2 Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der Übernahme der vertraglichen Leistungen und verlängert sich jeweils um die angegebene Zeit (Mindestvertragslaufzeit), wenn der Vertrag nicht durch einen der beiden Vertragspartner einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
13.3 Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist bis Zugang der Kündigung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich.
13.4 Das Vertragsverhältnis über zusätzliche Leistungen ist für beide Vertragspartner jeweils mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung muss der zuständigen Niederlassung oder dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.
13.5 Mit der Kündigung des Vertrags über die Standardleistungen enden auch die Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen.
13.6 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die PCA Mobile GmbH nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der PCA Mobile GmbH einen sofort fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit noch ausstehenden Vergütung zu zahlen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die PCA Mobile GmbH einen höheren Schaden oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
13.7 Das Recht, aus wichtigem Grund zu kundigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde, die ihm nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich verletzt.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz, Datensicherung
14.1 Dienstgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen des Kunden und der PCA Mobile GmbH dürfen nur für die Zwecke der vertraglichen Zusammenarbeit verwendet werden. Sie dürfen insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern sich die PCA Mobile GmbH nicht zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Aufgaben Dritter bedient. Die Vertragsparteien
werden dafür Sorge tragen, dass auch alle Mitarbeiter, die vertraglich vereinbarte Leistung nutzen oder erbringen, diese Vertraulichkeit beachten und einhalten.
14.2 Falls nicht schriftlich vereinbart, gelten die gegenüber der PCA Mobile GmbH unter breiteten Informationen des Kunden nicht als vertraulich.
14.3 Die PCA Mobile GmbH wird die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mitgeteilten personenbezogenen Daten nur erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften angeordnet bzw. erlaubt ist. Die PCA Mobile GmbH wird die personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) behandeln. Auf Verlangen erteilt die PCA Mobile GmbH dem Kunden Auskunft über die bei der PCA Mobile GmbH gespeicherten Daten. Die Auskunft erfolgt auf Wunsch des Kunden elektronisch.
14.4 Sofern sich die PCA Mobile GmbH zur Erbringung er sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Leistungen Dritter bedienen, ist die PCA Mobile GmbH berechtigt, Kundendaten offenzulegen, soweit dies für die Erbringung der Leistung zwingend erforderlich und durch Gesetz erlaubt ist. Die PCA Mobile GmbH wird den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den offengelegten Daten verpflichten. Die PCA Mobile
GmbH ist weiter zur Offenlegung von Kundendaten berechtigt, soweit diese hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist.
14.5 Der Kunde sowie die PCA Mobile GmbH verpflichten sich, auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses für eine Dauer von drei Jahren sämtliche Informationen und Unterlagen, welche die Parteien im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten haben, nur für den jeweiligen Vertragszweck zu verwenden und im Übrigen geheim zuhalten und die Einhaltung
dieser Verpflichtung auch gegenüber den jeweiligen Mitarbeitern sicherzustellen.
14.6 Sofern und soweit die PCA Mobile GmbH für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, erbringt die PCA Mobile GmbH diese Leistung im Wege der Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG) für den Kunden. Der Kunde bleibt Verantwortlicher seiner personenbezogenen Daten („Herr der Daten“). Die PCA Mobile GmbH wir die personenbezogenen Daten nur gemäß den Weisungen des Kunden sowie gemäß den Bestimmungendieses Vertrags verarbeiten und die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten nicht für andere Zwecke benutzen oder sie
für einen längeren als den von dem Kunden bestimmten Zeitraum speichern. Die PCA Mobile GmbH wird die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen i. S. d. § 9 BDSG und seiner Anlage treffen.
14.7 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlichen Bestimmungen, denen er im Verhältnis zu Dritten unterliegt.
§ 15 Höhere Gewalt
15.1 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, das Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner im Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
§ 16 Abwerbung von Personal
16.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Durchführung des Auftrages und für die Folgezeit von einem Jahr kein Personal von der PCA Mobile GmbH abzuwerben, unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters oder des Auftraggebers geschieht.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der PCA Mobile GmbH an Dritte abtreten.
17.2 Die PCA Mobile GmbH kann Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise durch von ihr beauftragte Unterauftragnehmer ausführen lassen.
17.3 Soweit im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde erfolgen Erklärungen der Vertragspartner an die im Vertrag angegebenen Adressen. Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Adressdaten dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die angegebene oder eine aktualisierte
Adresse/Fax/E-Mail abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich die betreffende Adresse/Faxnummer/E-Mail-Adresse zwischenzeitlich geändert hatte und eine Mitteilung darüber unterblieben ist.
17.4 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt werden.
17.5 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der PCA Mobile GmbH. Gleiches gilt für den Erfüllungsort, es sei denn, die Vertragspartner haben ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.
17.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.7 Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen rechtlich unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Kunde und die PCA Mobile GmbH verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
Stand: 06/2013